Die mit 26.12. 00:00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt vor allem eine wesentliche Änderung für den Sportbereich mit sich:
Nicht mehr möglich ist, dass maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, gemeinsam Sport betreiben.
Das bedeutet das Aus für Kleingruppentrainings.
Die ab 26.12. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_598/BGBLA_2020_II_598.html
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