Neue Regelung für Rudern ab 8. Februar 2021

Ab 8. Februar gilt eine neue Verordnung mit der Abstandsbeschränkung von 2 Meter. Sport Austria (BSO) hat folgende Auslegung speziell auf das Rudern zugesandt:

Die aktuelle Verordnung kennt Ausnahmen von der 2 Meter-Regel für folgende Personen:

  1. gleicher Haushalt (Anzahl theoretisch unbeschränkt)
  2. einzelnen engsten Angehörigen (ein Haushalt und eine weitere Person)
  3. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird (ein Haushalt und eine weitere Person)

D.h. ein Brüderpaar, auch wenn sie nicht zusammenwohnen, darf gemeinsam rudern (Punkt 2).

Auch ein „Ruderpaar“, das weder verwandt ist noch gemeinsam wohnt, darf gemeinsam rudern, denn ein Trainingspartner ist wohl als wichtige Bezugsperson, mit der man mehrmals wöchentlich Kontakt hat, zu werten (Punkt 3).

Somit sind Zweier zurzeit auf jeden Fall möglich. Größere Boote (z.B. Vierer) nur, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt und eben eine Haushaltsfremde Person handelt (Punkt 3).

Rudern im Zweier ist somit ab 8. Februar möglich.

Größere Boote nur, wenn außer einer Person die anderen aus dem gleichen Haushalt stammen.

Völlig unberührt bleibt die Spitzensportlerausnahme. Die gilt wie gehabt

Neue Verordnung – https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html