Weitere Lockerungen ab 10.6.

Die mit 10.6. 00.00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die auch den Sportbetreffen. Die Lockerungen im Überblick:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
  • Indoor müssen pro Mitglied nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die ab 10.6. gültige Verordnung finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10