Die mit 10.6. 00.00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die auch den Sportbetreffen. Die Lockerungen im Überblick:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
- Indoor müssen pro Mitglied nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht
Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Die ab 10.6. gültige Verordnung finden Sie hier: