Seit 16. April ist eine neue Covid-Bundesverordnung in Kraft getreten, die folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich bringt:
- es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend der Sportausübung
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen sind ein:e: Covid-19-Beauftragte:r und ein Präventionskonzept notwendig
- Es wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen empfohlen.
- Kein 2G/3G-Nachweis mehr notwendig
Die aktuelle Bundesverordnung (gültig bis 8. Juli 2022) findet ihr hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_156/BGBLA_2022_II_156.html