Sicherheitsbestimmung bei Veranstaltungen

Die FISA Rules of Racing legen seit Februar 2013 für die Schuhe in Booten erweiterte Regeln fest.

Bye-Law 39, Boote und Equipment, §2.5 ist erweitert worden, sodass neben den Fersenbändern, die nicht länger als 7cm sein dürfen, auch noch Einhandöffnungen für die Schuhe vorgeschriebensind.

„… Wo Schuhbänder, Klettverschlüsse oder Ähnliche zum Einsatz kommen, die das Crewmitglied öffnen muss bevor es die Füße aus Schuhen oder anderen Festhaltesystemen ziehen kann, muss das Crewmitglied in der Lage sein, diese Verschlüsse durch ein einfaches Ziehen mit einer Hand an einemleicht erreichbaren und auf beide Schuhe gleichzeitig wirkenden Band rasch zu öffnen….“

Die Technische Kommission und die Schiedsrichter des ÖRV haben seit Februar 2013 eine Übergangsperiode von 2 Jahren bei Regatten des ÖRV gewährt und im Jahr 2014 auf die Einführungder Regel ab der Saison 2015 hingewiesen.

Beim Schiedsrichterseminar und der Trainertagung im Herbst 2014 sowie beim Rudertag 2015 wurde die Anwendung der Regel für 2015 nochmals angekündigt.

Ab sofort werden bei Regatten diese Sicherheitsbestimmungen kontrolliert.

Der ÖRV teilt mit, dass Boote, die nicht den Sicherheitsrichtlinien entsprechen, während derVeranstaltung (sowohl Training als auch Rennen) nicht auf das Wasser dürfen.

Diese Sicherheitsregelung dient natürlich nicht nur bei Regatten der Erhöhung der Sicherheit.

Grundsätzlich gilt die Regel für alle Boote die an einer ÖRV Veranstaltung teilnehmen, wenn die Schuhe oder Festhaltesysteme in diesen Booten unter die oben angeführten Kriterien fallen (z.B.Stromstaffeln, Langstrecke, Gig-Rennen).

Offizieller Brief des ÖRV inklusive Originaltext der Regel auf Englisch