Die mit 1.7. , 00.00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:
- Keine Abstandsregelung
- Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
- Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
- Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
Die ab 1.7. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html