Bei der Nutzung österreichischer Gewässer sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten, dies gilt für ruhende und fließende Gewässer.
Seen des Salzkammerguts - auch hier gelten gesetzliche Regelungen für Ruderboote und Schwimmer. Quelle: Bilder © Technologies, Geoimage Austria, Google Bilder, © Bilder TerraMetrics, Kartendaten © 2020
Hier kurz ein Abriss über relevante gesetzliche Regelungen für Ruderboote - diese gelten für Sportfahrzeuge bzw. Ruderfahrzeuge, d.h. für uns Ruderer/innen.
(BGBl. I Nr. 62/1997)
Ziele des Gesetzes: Gewährleistung der Sicherheit, Schutz der Umwelt, Vermeidung von Beschädigungen, Vermeidung der Behinderung der Schifffahrt oder Berufsfischerei. Damit ist klar, dass die Berufssschifffahrt uneingeschränkt Vorrang gegenüber Ruderbooten hat.
die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), die March, die Enns und die Traun, mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen einiger Gewässerteile, die im Anhang des Gesetzes aufgelistet sind
Eine/r muss das Kommando haben - in der Regel die Steuerfrau bzw. der Steuermann. Eine wichtige Voraussetzung, um die Sicherheit zu gewährleisten
Artikel zur Bedeutung eines Schiffsführers/einer Schifführerin
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(BGBl. II Nr. 98/2013)
Diese Verordnung gilt für österreichische Gewässer, für Wasserstraßen gelten teilweise strengere Anforderungen (siehe unten). Sie detailliert das Schifffahrtsgesetz.
Detaillierung/Ergänzungen zum Schifffahrtsgesetz:
(BGBl. II Nr. 31/2019)
Für Wasserstraßen, auf denen reger Berufsschiffverkehr herrscht, gelten strengere Regelungen als für „normale Gewässer“.
Motorboote haben Nachrang gegenüber Ruderbooten, Segelboote Vorrang
Für Ruderboote relevant ist hier die - eigentlich selbstverständliche - Reinhaltung der Gewässer.
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