Im Anhang der Wasserstraßenverkehrsordnung (WVO) sind zahlreiche Schiffahrtszeichen abgebildet, hier ein Auszug.
Manche davon sind für Ruderfahrzeuge unmittelbar relevant wie z.B. ein Fahrverbot.
Andere haben - auf den ersten Blick - nur für die Berufsschifffahrt eine Bedeutung, es kann aber auch für Ruderer/innen wichtig sein, sie zu kennen, da Schiffsbewegungen dadurch leichter vorhersagbar sind und rechtzeitig ausgewichen werden kann.
Diese Tafel zeigt den Wechsel der Fahrrinne von links nach rechts an - mit einem Seitenwechsel der Berufsschiffahrt ist zu rechnen
Mit den Schifffahrtszeichen ist es so ähnlich wie im Verkehr - es gibt
VERbootszeichen und GEbotszeichen mit der Farbe ROT - was dort signalisiert wird, ist einzuhalten!
Hinweise und Empfehlungen tragen oft die Farbe grün oder blau.
Beispiele für Schifffahrtszeichen: links: DurchfahrtsVERBOT; Mitte: DurchfahrtsERLAUBNIS; rechts: FahrERLAUBNIS für Ruderfahrzeuge
Einfahrtsverbot vor einem Kraftwerk. Hinweis auf ein Kraftwerk in 4200m
In vielen Fällen dienen die Farben rot und grün auch zur Bezeichnung der Seite des Fahrwassers für die Berufsschifffahrt (Fahrrinne) - rot für Backbord und grün für Steuerbord.
Rote Bojen begrenzen die Fahrrinne auf der rechten Seite, die Fahrtrinne befindet sich links davon; grüne auf der linken Seite. Die Fahrtrichtung wird von der Quelle zur Mündung angegeben.
Die Rote Boje begrenzt die Fahrrinne der Schifffahrt auf der rechten Seite
Durchfahrtsverbot
Durchfahrtserlaubnis
links: Vorgegebene Fahrtrichtung; rechts: Fahrtrichtung für Ruderfahrzeuge
Fahrtwasser auf der linken Seite
Fahrtwasser auf der rechten Seite
Wechsel des Fahrtwassers von einer Uferseite zur anderen
Wechsel des Fahrtwassers von links nach rechts
Wechsel des Fahrtwassers von rechts nach links
Fahrtwasserwechsel
Empfehlung für die Durchfahrt
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